MUNICH PROPERTY DESIGN & MARKETING – IHR IMMOBILIENNetz IN MÜNCHEN

Auf Wohnungssuche in München mit der Munich Property

WOHNUNG GESUCHT…? – UNSER IMMOBILIENNETZ BIETET IHNEN EINE GROSSE AUSWAHL AN WOHNUNGEN IN MÜNCHEN

Sie möchten eine Wohnung mieten in München? –  Mit einem Portfolio von Münchens schönsten Wohnungen erfüllen wir sicherlich auch Ihre Wohnträume!

Tauchen Sie ein in die wunderbare Welt der Münchner Wohnträume und surfen Sie durch unsere aktuellen Angebote! Wir beraten Sie gerne! Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch unseren ganz persönlichen Relocationservice an und unterstützen Sie gezielt bei Ihrer Wohnungssuche.

WOHNUNG GESUCHT…? – IN WELCHEM STADTTEIL IN MÜNCHEN MÖCHTEN SIE LEBEN?

Wer träumt bei seinem Umzug nach München nicht von einem einzigartigen Liebhaberobjekt im Herzen der Stadt oder in einem der begehrten Münchner Trendviertel?

Klicken Sie auf die einzelnen Stadtteile, um mehr über Münchens beliebteste Trendviertel zu erfahren und um unsere aktuellen Angebote zu sehen.

Bogenhausen

Arabellapark

Wohnung mieten München Arabellapark Rosenkavalierplatz Bogenhausen Arabellahaus

Haidhausen

Franzosenviertel & Au

Wohnung München Haidhausen Rosenheimerstrasse

Isarvorstadt

Gärtnerplatz & Glockenbach

Gärtnerplatz

Nymphenburg

Neuhausen

Schloss Nymphenburg

Ludwigsvorstadt

Goetheplatz & Kapuzinerplatz

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Schwabing

Maxvorstadt & MUC Freiheit

Wohnung München Schwabing Maxvorstadt Augustenstrasse

WOHNUNG GESUCHT…? – FÜNF TIPPS UND TRICKS FÜR DIE ERFOLGREICHE WOHNUNGSSUCHE IN MÜNCHEN

SIE MÖCHTEN EINE WOHNUNG IN MÜNCHEN MIETEN?

Der Münchner Wohnungsmarkt mit seinen herrlichen Altbau Wohnungen und eleganten Neubau Immobilien in Schwabing, Maxvorstadt, Haidhausen, Bogenhausen, im Glockenbach und im Lehel ist hart umkämpft.

 

TIPPS FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE IN MÜNCHEN

Wer kennt es nicht, das fürchterliche Szenario von Massenbesichtigungen auf der Jagd nach einer der heißbegehrten schönen und erschwinglichen Wohnungen in einem der beliebten Trendviertel Münchens?

Daß man schon allein angesichts der Vielzahl der mit Ihnen konkurrierenden Wohnungssuchenden chancenlos wäre, könnte man ja noch mit einem kleinen Stirnrunzeln hinnehmen. Muß man sich halt was nicht so Schickes, dafür aber Teuereres in einem der Scherbenviertel oder weiter draußen suchen 😉 Smile

Aber das gnadenlose Hin und Her-Gedränge während des Besichtigungstermins ohne auch nur einen Moment lang in Ruhe einen freien Blick auf die gesamte Wohnung geworfen haben zu können und die unmißverstandliche Ignoranz, bisweilen Arroganz so mancher Mitbewerber oder gar des Immobilienmaklers – das ist zuviel.

 

WAS GESCHIEHT MIT DEM IN-KRAFT-TRETENS DES NEUEN BESTELLERPRINZIPS?

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip mit dem die Maklerprovision vom Vermieter bzw. von dem übernommen wird, der den Makler bestellt.

Erwartungsgemäß wird sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt nach dem In-Kraft-Tretens des neuen Bestellerprinzips leider noch weiter zuspitzen. Der Mieter soll zwar dann keine Provision mehr per se zahlen müssen, aber leichter wird die Wohnungssuche für ihn sicherlich nicht werden.

Denn wenn der Vermieter den Makler für seine Vermittlungsarbeit bezahlen soll, dann wird sich auch das gesamte marktwirtschaftliche Gefüge des Wohnungsmarktes ändern und sich damit einhergehend die Wohnungssuche zukünftig noch schwieriger gestalten. Dies wird sich im Selektionsverfahren der Mietinteressenten ebenso wie in der Mietvertragsgestaltung und Mietpreisberechnung widerspiegeln. Um die Kosten aufzufangen, wird der Vermieter noch größere Sorgfalt bei der Auswahl seines neuen Mieters aufwenden. Er wird von ihm erhöhte Sicherheiten in Form von erweiterten Nachweisen seiner Bonität fordern und ein Kündigungsverzicht von 1-2 oder vielleicht sogar bis zu 4 Jahren in den Mietvertrag einbauen. Den Mietpreis wird er auch mit Mietpreisbremse bis zur jeweils erlaubten Höchstmiete anpassen.

Bei den begehrten günstigeren Wohnungen in den guten Lagen wird das beschriebene Szenario von Massenbesichtigungen weiter ausufern. Während bislang der Kunde doch noch König war, weil er ja auch dafür bezahlt, wird sich dieser Status auf den eines kleinen Statisten inmitten vieler weiterer Wohnungssuchender reduzieren. Protagonist und König ist nun der Vermieter. Zwar hielt dieser schon zuvor das Zepter inne, doch nun bekommt er auch noch das funkelnde Krönchen aufgesetzt. Der Makler wird nun voll und ganz den Auftrag des Eigentümers ausführen anstelle wie bisher beiden Parteien neutral zu helfen. Hinzu kommt, daß viele Wohnungssuchende auf die Gesetzesänderung gewartet haben und jetzt der Markt noch heiß umkämpfter wird. Glanzvolle Aussichten werden dem vorbehalten sein, der einen vernünftigen Suchauftrag unterschreibt und so in die Verlosung kommt. Ich persönlich finde, um das neutrale Gleichgewicht einer Vermittlungsinstanz – wie der Makler eigentlich sein sollte – zu wahren, sollte jede Partei die Hälfte der Kosten tragen. Auch beschließen derzeit viele Eigentümer angesichts des neuen Mietrechtsnovellierungsgesetzes anstelle einer Neuvermietung ihrer Wohnung diese lieber zu verkaufen und so den staatlichen Vorgaben wie etwa auch der Mietpreisbremse zu entgehen.

 

Deswegen geben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps und Hinweise, wie Sie die geeignete Wohnung finden und sich gegen die große Schar an Mitbewerbern erfolgreich durchsetzen können. Und weisen Sie auch auf ein paar Fauxpas hin, mit denen Sie sich als potentieller Mieter schon im Vorfeld disqualifizieren.

 

1. TIPPS FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE

Nutzen Sie das Potential der neuen Medien!
Die digitalen Medien erleichtern Ihnen den Zugang wie auch den schnellen, punktgenauen Rechercheprozess innerhalb der aktuellen Mietangebote.

 

1. Tipp für die Wohnungssuche

Richten Sie sich zuerst einen kostenfreien Account bei Immobilienscout ein. Dort können Sie den ebenfalls kostenfreien, hoch effizienten Service der automatischen Suchfunktion nutzen. Füllen Sie die Suchmaske mit Ihren Kriterien aus. Klicken Sie auf SUCHE SPEICHERN und in Kürze werden Ihnen die neuen Angebote automatisch per E-Mail zugesandt. Einfacher können Sie die Wohnungssuche kaum beginnen

www.immobilienscout24.de

 

2. Tipp für die Wohnungssuche

Am Liebsten sollte die Wohnungssuche provisionsfrei sein Bislang wurden in München nur wenige Wohnungen ohne Makler direkt vom Eigentümer angeboten. Nach dem In-Kraft-Treten des neuen Bestellerprinzips werden nun auch verstärkt Wohnungen direkt durch den Vermieter angeboten werden. Diese privaten Anbieter inserieren bei Immobilienscout meist am Abend wenn sie nach der Arbeit nach Hause kommen Also auch im Feierabend aufgepaßt und schnell sein!

 

3. Tipp für die Wohnungssuche

Private Wohnungsanbieter inserieren meist noch in den traditionellen Printmedien unter Chiffre. Es lohnt sich, eine aussagekräftige Bewerbungsmappe zu erstellen und diese an den privaten Vermieter zu schicken.

 

4. Tipp für die Wohnungssuche

Empfehlenswert sind auch Initiativbewerbungen bei Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften.

 

5. Tipp für die Wohnungssuche

Googeln Sie das Netz nach den entsprechenden Suchbegriffen wie etwa WOHNUNG MIETEN MÜNCHEN oder WOHNUNGSSUCHE MÜNCHEN. Dann werden Ihnen die kompetentesten Anbieter aufgeführt und Sie können in deren Referenzobjekten stöbern und sich bereits für Ihre Wunschwohnung vormerken lassen bevor diese der Allgemeinheit angeboten wird.

 

6. Tipp für die Wohnungssuche

Für eine streßfreie Suche empfiehlt es sich, ein Relocation Unternehmen mit der Suche zu beauftragen. Oder Ihr Wohnungsgesuch in die Vormerkungslisten der Makler einzutragen. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bestellerprinzips wäre es empfehlenswert diesen auch direkt mit der Suche zu beauftragen. Damit sind Sie zwar im Erfolgsfall provisionspflichtig, aber bekanntlich hat jeder Makler einen großen Kreis an Kollegen, an die er Sie – sofern er kein geeignetes Objekt für Sie im Angebot hat – weiterempfehlen kann.

Bei uns können Sie dies gerne hier tun:
www.munich-property.de/wohnungssuche

 

7. Tipp für die Wohnungssuche

Mittlerweile etablieren sich auch immer mehr Online-Portale für Wohnungssuchende. Hier geben Sie Ihre privaten Daten bezüglich Ihres Wohnungsgesuchs sowie Ihre persönliche wie auch finanzielle Situation betreffend ein und warten ab, welche Anbieter sich bei Ihnen melden.

 

2. TIPPS FÜR DIE ERSTE ANFRAGE

1. Tipp für die erste Anfrage

Wünschenswert sind erste Anfragen meist schriftlich per E-Mail. Der Makler ist oft unterwegs auf Besichtigungen umgeben von Interessenten und kann Ihnen in solchen Momenten nicht immer so weiterhelfen, wie er gerne möchte.

Bereiten Sie sich gut vor und formulieren Sie daher eine höfliche Anfrage über das Kontaktanbieterformular oder direkt an die angegebene E-Mail-Adresse. Bei den guten, schönen und erschwinglichen Wohnungen ist es wichtig, daß Ihre Bewerbung sich von den anderen unterscheidet, damit Sie auch gleich zur ersten Besichtigung mit eingeladen werden. Interessenten, die bei Immobilienscout nur auf den automatisierten Link klicken Besichtigungstermin erwünscht werden oftmals gar nicht berücksichtigt.

 

2. Tipp für die erste Anfrage

Bislang galt es als empfehlenswert, ein paar nette Zeilen zu schreiben mit ein paar persönlichen Details zu Ihrer Person, die das Mietverhältnis betreffen wie etwa die Anzahl der einziehenden Personen, Ihren Beruf und das monatliche Nettogehalt. Jetzt mit Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes sieht die Sache wieder ganz anders aus. Der Makler darf nur mehr so wenig Informationen über Sie einholen wie es wirklich nötig ist, damit ein Mietvertragsverhältnis angebahnt werden könnte. Nun überlasse ich es Ihrer werten Phantasie, wie Sie sich zukünftig persönlich darstellen möchten, um dem Makler und später den Vermieter zu überzeugen, daß Sie der geeignete Kandidat für diese Wohnung sind.

 

3. Tipp für die erste Anfrage

Manche Interessenten bereiten eine richtige Bewerbungsmappe mit schönen Photos und weiteren Auskünften vor und senden diese gleich vorab zur Anfrage als PDF mit. Damit untermauern Sie Ihr ernsthaftes Interesse an der Wohnung und signalisieren dem Vermieter oder Makler, daß Sie ihm vertrauen. Zukünftig darf ich Ihnen nicht mehr raten, dies zu tun. Auch sollten Sie beispielsweise alle Daten schwärzen, die nicht unbedingt für ein Mietverhältnis wichtig sind, wie etwa in Ihren Gehaltsnachweisen Ihren Familienstand oder Konfession – was ja nun wirklich niemanden angeht.

 

4. Tipp für die erste Anfrage

Lesen Sie das Exposé genau durch und heben Sie in Ihrem Anschreiben, die Glanzpunkte einer Wohnung, die Ihnen persönlich besonders gefallen gesondert hervor! Damit zeigen Sie dem Anbieter, daß Sie sich wirklich Gedanken über seine Wohnung gemacht haben und nicht nur wahllos bei möglichst vielen Angeboten geklickt haben.

 

5. Tipp für die erste Anfrage

Loben Sie den Anbieter auch mal für etwas, was ihm in der Darstellung der Wohnung besonders gut gelungen ist sei es eine Beschreibung, Formulierung oder die Photos. Das schafft Sympathie

 

 

3. TIPPS FÜR DIE WOHNUNGSBESICHTIGUNG

1. Tipp für die Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie eine der begehrten Einladungen zu einer Wohnungsbesichtigung bekommen haben, achten Sie darauf, pünktlich und gepflegt zu erscheinen. Der erste Eindruck zählt auch bei einer Wohnungsbesichtigung fast wie in einem Casting! Oftmals ist es auch das persönliche Auftreten, das einem von den anderen Bewerbern unterscheidet und gerade Sie dem Anbieter sympathisch macht. Bedanken Sie sich für die Einladung und begegnen Sie ihm mit ehrlicher Höflichkeit und Respekt. Zeigen Sie ihm Ihr ernsthaftes Interesse auch dadurch, daß Sie detaillierte Fragen zur Wohnung, zu den Nachbarn und auch zur Umgebung stellen.

 

2. Tipp für die Wohnungsbesichtigung

Loben Sie ehrlich die Schönheiten der angebotenen Wohnung. Zeigen Sie offenherzig Ihre Begeisterung, indem Sie zum Beispiel vernehmbar beginnen, Ihre neue Wunschwohnung nach Ihren ganz eigenen Vorstellungen einzurichten.

Lästern Sie nicht über die Minuspunkte Ihrer jetzigen Wohnung und deren Vermieter. Meist schießt man sich dadurch nur ein Eigentor. Schimpfen Sie über Mängel der Wohnung wirft dies eher nur ein negatives Bild auf Sie selbst zurück, weil es ja durchaus sein könnte, daß auch Sie zunmindest eine Teilschuld tragen, weil Sie die Wohnung nicht sorgsam behandelt oder gelüftet haben könnten.

 

3. Tipp für die Wohnungsbesichtigung

Machen Sie bei der Wohnungsbesichtigung eigene Photos und nehmen Sie einen Zollstock mit, um gleich vor Ort die Maße mit denen Ihrer Lieblingsmöbelstücke zu vergleichen.

 

4. Tipp für die Wohnungsbesichtigung

Sollte sich bei der Wohnungsbesichtigung herausstellen, daß dies wirklich Ihre Traumwohnung ist, dann signalisieren Sie dem Anbieter ruhig schon, daß Sie wirklich ernsthaft daran interessiert sind, diese Wohnung anzumieten. Übergeben Sie ihm Ihre sorgfältig vorbereitete Bewerbungsmappe oder eine CD mit den eingescannten Informationen als PDF Dokument. Bieten Sie ihm an, daß Sie ihm im Anschluß an die Besichtigung Ihre Zusage gerne auch noch schriftlich mailen werden.

 

In Kürze geht es hier weiter mit:

4. Tipps für die erfolgreiche Bewerbung um Ihre Traumwohnung
5. Tipps für den Mietvertragstermin